Die Aufgabe der Stufenermittlung nach dem sächsischen Besoldungsgesetz wurde vom Landesamt für Steuern und Finanzen (LSF) an die personalverwaltenden Stellen abgegeben. Das PVS stellt dazu eine
Unterstützung bereit:
pmDoc_Stufenfestsetzung.pdf
Im Zuge der Novellierung von Entgelt- und Besoldungsordnungen kann sich bei ganzen Gruppen von Bediensteten zu einem bestimmten Stichtag die Besoldungs-/Entgeltgruppe ändern.
Der Bearbeitungsaufwand im PVS kann mit einer Blockfunktion minimiert werden:
Auf der Basis vorab definierter Regeln kann der zuständige Bearbeiter unmittelbar bei der Generierung automatischer Wiedervorlagen ermittelt und eingetragen werden. Die Regeln können wahlweise bezogen auf Anlässe für Wiedervorlagen und/oder bezogen auf die zuständigen Sachbearbeiter der verwalteten Bediensteten formuliert werden:
Die Arbeitszeitregelungen und die organisatorische Zuordnung der Beschäftigten sind das zentrale Element der Personalverwaltung.
Die Praxis ist häufig recht kompliziert. Mit dem PVS können Sie alle möglichen Situationen konsequent abbilden; wir erklären Ihnen, wie es funktioniert:
Die Wiedereinstellung einer Person, die zuvor bedienstet und dann ausgeschieden war, kann eine diffizile Situation sein: Wie kann man zum Beispiel explizit darstellen, dass die Person in der Zwischenzeit kein Beschäftigungsverhältnis, keine Eingruppierung und keine Funktion hatte?
Hier finden Sie einen Lösungsvorschlag:
Im Rahmen einer Probezeitregelung muss innerhalb einer gewissen Frist (in der Regel sechs Monate) nach der vorläufigen Einstellung einer Person darüber entschieden werden, ob die Beschäftigung andauern kann. Dafür ist eine entsprechende Erinnerung für den zuständigen Personalbearbeiter wünschenswert. Diese sollte automatisch generiert werden, da der Erinnerungstermin sich direkt aus dem in der Datenbank gespeicherten Datum der Einstellung berechnen lässt.
Die folgende Anleitung unterstützt Sie bei der Einrichtung einer entsprechenden Wiedervorlage:
Seit einigen Jahren verfügt das PVS über Funktionen zur Unterstützung der Personalkostenverwaltung. Buchführungsdaten können vom Landesamt für Steuern und Finanzen übernommen und im PVS ausgewertet werden. Hier finden Sie Hinweise:
Das LSF bietet eine Importschnittstelle für unständige Bezüge und Zulagen; dabei werden Textdateien in einem genau definierten Format übernommen.
Das PVS verfügt über eine Erfassungs- und eine Exportfunktion für derartige Zulagen. Außerdem können die vom LSF abgerechneten unständigen Bezüge und Zulagen in das PVS importiert und mit den zuvor erfassten Daten verglichen werden: