Das Fischartenkataster wurde 1998 als Entwicklungsauftrag der sächsischen Landesanstalt für Landwirtschaft initialisiert, nachdem eine Marktsichtung erfolglos verlaufen war. Der erste Einsatz im Testbetrieb erfolgte im Jahr 1999. Die Weiterentwicklung in den Folgejahren beinhaltete u. a. die Anbindung eines grafischen Informationssystems und eine Schnittstelle zum Gewässer-Bewertungsmodul fiBS – damit wird die Gewässerbewertung gemäß EU-Wasserrahmen-Richtlinie unterstützt.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass das Angeln und Fischen ausschließlich den Personen gestattet ist, die über einen gültigen Fischereischein verfügen. Wer einen solchen Fischereischein erhalten möchte, muss eine Gebühr entrichten und zuvor an einer Prüfung teilnehmen.
Die Fischerei-Gebührenverwaltung wurde 2005 als Client/Server-System neu entwickelt; damit wurde eine vorhandene Desktoplösung abgelöst. In den folgenden Jahren wurden im Rahmen eines Software-Pflegevertrages einige Erweiterungen und funktionelle Verbesserungen an beiden Systemen vorgenommen. Dabei wurde unter anderem eine Schnittstelle zu einem vorhandenen Haushaltüberwachungsverfahren eingerichtet.
Die Anwendung Fischerei-Gebührenverwaltung führt zu wesentlicher Personaleinsparung und Arbeitserleichterung bei der Fischereiverwaltung.