Das PVS bildet das kameralistische Personalhaushaltsverfahren ab – dabei werden jedem Bediensteten eine oder mehrere bewertete Stellen aus einem vorgegebenen Haushalt zugeordnet.
Zielstellung ist es, jedem Bediensteten eine oder mehrere Haushaltstellen derart zuzuweisen, dass die Summe der Zuweisungsumfänge zu jedem Zeitpunkt den Stellenanspruch des Bediensteten
vollständig bedient.
Die Anwendung des PVS für die Stellenbewirtschaftung ist im Regelfall einfach und effektiv; in bestimmten Situationen muss der Benutzer jedoch genau wissen, welche Schritte auszuführen sind.
Das PVS bietet mehrere Möglichkeiten zur Auswertung der Haushaltsstellenverwaltung; das Standardmittel ist der Bericht Stellenbesetzung (siehe Menü Berichte | Stellenbesetzung):
Durch Teilzeitregelungen entstehen bei der Haushaltstellenbewirtschaftung häufig kleine und kleinste freie Stellenreste. Zwar unterstützt das PVS die schrittweise Auffüllung von Stellenansprüchen durch mehrere Stellenreste, jedoch ist dies ein relativ arbeitsaufwändiges Verfahren.
Sofern eine entsprechende Genehmigung vorliegt, können betroffene Personal verwaltende Stellen im Gesamtumfang der verfügbaren freien Stellenreste ganze Haushaltstellen (sog. Reststellen oder Füllstellen) einrichten, die außerhalb des Stellenplanes geführt werden und anstelle der Reste den anspruchsberechtigten Beschäftigten zugeordnet werden.