Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) unterstützt im Rahmen des Gemeinschaftsmarketings Unternehmen der Ernährungswirtschaft bei der Erschließung neuer Absatzmärkte. Dies geschieht z. B. über die Organisation von Firmengemeinschaftsständen auf Messen, die Durchführung von Unternehmerreisen ins Ausland oder über Werbeaktionen in den Medien.
Wegen des EU-Beihilfenrechts wird die den Unternehmen für diese Maßnahmen gewährte Unterstützung in der Regel als sogenannte De-minimis-Beihilfe auf der Grundlage einschlägiger EU-Verordnungen gewährt.
Das Anwendungsprogramm unterstützt die Verantwortlichen des SMUL bei ihren diesbezüglichen Aufgaben mit folgenden Funktionen:
Im Rahmen des Förderverfahrens sind durch die bewilligende Behörde unter anderem folgende Schritte auszuführen: