Das PVS wurde im Auftrag des Freistaates Sachsen für die Landesbehörden entwickelt - mit der Maßgabe, dass die spezifischen Anforderungen des Öffentlichen Dienstes konsequent abgebildet werden. Nach mehr als zwanzig Jahren ist das System nun bei fast allen Ressorts im Einsatz und unterstützt die Verwaltung von mehr als 50.000 sächsischen Bediensteten.
Alle Rechte am PVS liegen beim Freistaat Sachsen. Die Weitergabe an Behörden anderer Bundesländer kann lizenzkostenfrei im Rahmen der Kieler Beschlüsse erfolgen.
Wir können Sie in allen Phasen der Einführung des PVS unterstützen:
Weitergehende Entscheidungsgrundlagen:
Fachlich administrative Entscheidungen bei der Einführung des PVS
Anpassung und Weiterentwicklung
Beachten Sie auch unser Support-Portal (siehe Menü rechts).