Das PVS erfüllt alle wesentlichen Anforderungen an ein Personalverwaltungssystem für die Behörden der Staatsregierung. Es kann wahlweise für eine einzelne Behörde oder für ein ganzes Verwaltungsressort eingesetzt werden.
Das System integriert die Aufgabenbereiche Organisation, Haushalt und Personalverwaltung.
Die folgende Aufstellung gibt einen Überblick über den Funktionsumfang:
Organisation
Haushalt
Personalverwaltung
Alle Daten und ihre Relationen werden in historisierter Form verwaltet; damit sind alle Berichte und Statistiken zu jedem beliebigen Stichtag abrufbar.
Das PVS verfügt über weitgehende Konfigurierungsmöglichkeiten; damit kann es an spezielle Anforderungen angepasst werden, ohne dass mehrere Softwareversionen parallel betrieben werden
müssen. Unter anderem ist es möglich, die zu den Bediensteten verwalteten Datenstrukturen zu erweitern.