Auf der Grundlage der Förderprogramme EGFL und ELER gewährt die EU verschiedensten landwirtschaftlichen Fördermaßnahmen der Mitgliedsstaaten finanzielle Unterstützung.
Ein umfangreiches Werk von Verordnungen regelt das komplizierte Verfahren der Verwaltung des EGFL und des ELER für die Mitgliedsstaaten. Dabei existieren drei Verfahrensabschnitte, die in vielfältiger Weise miteinander in Beziehung stehen.
Als Basis für die Haushalt-Überwachung, für statistische Auswertungen sowie für Kontrollen und Prüfungen fordert die EU von den Mitgliedsstaaten eine detaillierte Buchführung für alle mit
EU-Mitteln finanzierten Zahlungen.
Dazu wird jede einzelne Zahlung in eine zentrale Datenbank gebucht (einfache Ist-Buchführung), wobei Informationen zum Begünstigten, zu den Zahlungsbeträgen und zahlungsbegründende Angaben
gespeichert werden.
Über die Buchungen sind genau vorgegebene Auswertungen zu liefern – einmal monatlich die sogenannte Tabelle 104 und einmal pro Jahr die sog. Kreuzchenliste.
Über jede im Zusammenhang mit EU-finanzierten Fördermaßnahmen festgestellte Unregelmäßigkeit müssen bestimmte Informationen gespeichert und gegebenenfalls an die EU gemeldet werden. Dies gilt
auch dann, wenn die Unregelmäßigkeit bereits vor der Beihilfezahlung festgestellt wurde und somit ein Schaden abgewendet werden konnte.
Die EU-Verordnung 1848/2006 regelt das Meldeverfahren; dabei sind für jede Unregelmäßigkeit oberhalb einer gewissen Schwelle zunächst eine Erstmeldung und danach eine oder mehrere
Folgemeldungen zu erstellen, in denen Informationen über die Unregelmässigkeiten und die Wiedereinziehung zuviel gezahlter Beihilfen enthalten sind.
Wenn eine Unregelmäßigkeit erst nach der Beihilfezahlung festgestellt wird, entsteht eine Schuld des Begünstigten, die rückgefordert und wiedereingezogen werden muss. In bestimmten Fällen wird
zusätzlich eine Sanktion erhoben.
Nach der vollständigen Wiedereinziehung der Hauptforderung wird gegebenenfalls noch eine Zinsforderung fällig, die in analoger Weise eingezogen werden muss.
Alle wiedereingezogenen Beträge müssen sofort nach der Zahlung dem EGFL/ELER auf speziellen Haushaltposten gutgeschrieben werden.
Der Bericht Debitorenbuch liefert eine Aufstellung aller Schuldner mit detaillierten Angaben zu den ausstehenden Beträgen und dem Stand der Wiedereinziehung.
Bei der Konzeption der IT-Unterstützung für die aufgeführten Verfahrensabschnitte wurde größter Wert auf Integration gelegt – die entstandene Benutzer-Oberfläche fasst alle benötigten Funktionen in einer Anwendung zusammen.