Mit dem Terminus Beteiligungs-Controlling verbinden die Gesellschafter von Unternehmen im allgemeinen die Überwachung und Steuerung der wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaften, bei denen sie finanziell beteiligt sind.
Der Freistaat Sachsen ist wie alle Landesregierungen an vielen Unternehmen und Körperschaften beteiligt. Die Verwaltung dieser Beteiligungen obliegt dem Finanzministerium; dieses hat dem Landtag
und dem Rechnungshof regelmäßig über die finanziellen Auswirkungen und die Entwicklung der betroffenen Unternehmen Bericht zu erstatten.
Bei der Vielzahl der Beteiligungen und Vielfalt der zu verwaltenden Daten ist eine IT-Unterstützung unerlässlich.